{"id":4385248,"date":"2019-09-19T11:38:21","date_gmt":"2019-09-19T09:38:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.intec-personal.de\/?page_id=4385248"},"modified":"2024-09-17T10:38:44","modified_gmt":"2024-09-17T08:38:44","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.intec-personal.de\/cs\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;#101c36&#8243; custom_padding=&#8220;79px|0px|4px|0px|false|false&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row use_custom_gutter=&#8220;on&#8220; gutter_width=&#8220;1&#8243; make_equal=&#8220;on&#8220; admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; width=&#8220;70%&#8220; width_tablet=&#8220;100%&#8220; width_phone=&#8220;&#8220; width_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; max_width=&#8220;100%&#8220; max_width_tablet=&#8220;100%&#8220; max_width_phone=&#8220;&#8220; max_width_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; custom_margin=&#8220;0px||0px|&#8220; custom_padding=&#8220;17px||3px||false|false&#8220; make_fullwidth=&#8220;on&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;#101c36&#8243; background_position=&#8220;top_left&#8220; custom_padding=&#8220;40px|100px|20px|100px|false|false&#8220; custom_padding_tablet=&#8220;30px|50px|10px|50px|false|false&#8220; custom_padding_phone=&#8220;10px|30px|0px|30px|false|false&#8220; custom_padding_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.16&#8243; header_text_color=&#8220;#101c36&#8243; header_2_font=&#8220;|700|||||||&#8220; header_2_text_color=&#8220;#d9dadd&#8220; header_2_font_size=&#8220;38px&#8220; header_2_line_height=&#8220;1.3em&#8220; custom_margin=&#8220;||38px|||&#8220; header_font_size_tablet=&#8220;&#8220; header_font_size_phone=&#8220;26px&#8220; header_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; header_2_font_size_tablet=&#8220;&#8220; header_2_font_size_phone=&#8220;26px&#8220; header_2_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>\n(AGB) der INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG<\/h2>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row use_custom_gutter=&#8220;on&#8220; gutter_width=&#8220;1&#8243; make_equal=&#8220;on&#8220; admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; width=&#8220;70%&#8220; width_tablet=&#8220;100%&#8220; width_phone=&#8220;&#8220; width_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; max_width=&#8220;100%&#8220; max_width_tablet=&#8220;100%&#8220; max_width_phone=&#8220;&#8220; max_width_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; custom_margin=&#8220;||||false|false&#8220; custom_padding=&#8220;4px||24px||false|false&#8220; make_fullwidth=&#8220;on&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;#101c36&#8243; background_position=&#8220;top_left&#8220; custom_padding=&#8220;40px|100px|0px|100px|false|false&#8220; custom_padding_tablet=&#8220;25px|50px|5px|50px|false|false&#8220; custom_padding_phone=&#8220;0px|30px|0px|30px|false|false&#8220; custom_padding_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_button button_url=&#8220;\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/INTEC_AGB_2024_Kurz.pdf&#8220; url_new_window=&#8220;on&#8220; button_text=&#8220;AGB als PDF&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.0&#8243; background_layout=&#8220;dark&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;][\/et_pb_button][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.16&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; body_font_size_phone=&#8220;11px&#8220; body_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_blurb title=&#8220;\u00a7 1 Gegenstand\/Durchfu\u0308hrung des Vertrages&#8220; content_max_width=&#8220;100%&#8220; content_tablet=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Als Personaldienstleister stellen wir dem Entleiher auf der Grundlage des Arbeitnehmeru\u0308berlassungsgesetzes (A\u00dcG), den nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) und den Bestimmungen des Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrages (A\u00dcV) unsere Mitarbeiter (m\/w) am vereinbarten Einsatzort zur Verfu\u0308gung.<br \/>\nEin Vertragsverh\u00e4ltnis besteht ausschlie\u00dflich zwischen der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG &#8211; Verleiher und dem Auftraggeber &#8211; Entleiher. Daraus ergibt sich, dass s\u00e4mtliche Vereinbarungen nur zwischen der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG und dem Auftraggeber geschlossen werden k\u00f6nnen.<br \/>\n(2) Auf diesen Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrag finden ausschlie\u00dflich die AGB der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG Anwendung, in keinem Fall solche des Auftraggebers, auch wenn dieser solche allgemein zu verwenden pflegt oder den Willen zu deren Anwendung auf dem Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrag bekundet hat. Die Aufnahme der T\u00e4tigkeit des Mitarbeiters beim Auftraggeber bedeutet dessen Anerkennung der Geltung der AGB der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG.<br \/>\n(3) Unsere Mitarbeiter werden gem\u00e4\u00df dem vom Entleiher beschriebenen fachlichen Anforderungsprofil ausgew\u00e4hlt und sind von diesem entsprechend einzusetzen. Soweit erforderlich, ist es uns u\u0308berlassen unsere Mitarbeiter bei berechtigtem Interesse w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages auszutauschen und wenn m\u00f6glich durch andere zu ersetzen. W\u00e4hrend des Einsatzes bei dem Auftraggeber &#8211; Entleiher unterliegen unsere Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Entleihers und arbeiten unter dessen Aufsicht und Anleitung, wobei vertragliche Beziehungen zwischen unseren Mitarbeitern und dem Entleiher nicht begru\u0308ndet werden.<\/p>\n<p>&#8220; content_phone=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Als Personaldienstleister stellen wir dem Entleiher auf der Grundlage des Arbeitnehmeru\u0308berlassungsgesetzes (A\u00dcG), den nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) und den Bestimmungen des Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrages (A\u00dcV) unsere Mitarbeiter (m\/w) am vereinbarten Einsatzort zur Verfu\u0308gung.<br \/>\nEin Vertragsverh\u00e4ltnis besteht ausschlie\u00dflich zwischen der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG &#8211; Verleiher und dem Auftraggeber &#8211; Entleiher. Daraus ergibt sich, dass s\u00e4mtliche Vereinbarungen nur zwischen der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG und dem Auftraggeber geschlossen werden k\u00f6nnen.<br \/>\n(2) Auf diesen Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrag finden ausschlie\u00dflich die AGB der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG Anwendung, in keinem Fall solche des Auftraggebers, auch wenn dieser solche allgemein zu verwenden pflegt oder den Willen zu deren Anwendung auf dem Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrag bekundet hat. Die Aufnahme der T\u00e4tigkeit des Mitarbeiters beim Auftraggeber bedeutet dessen Anerkennung der Geltung der AGB der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG.<br \/>\n(3) Unsere Mitarbeiter werden gem\u00e4\u00df dem vom Entleiher beschriebenen fachlichen Anforderungsprofil ausgew\u00e4hlt und sind von diesem entsprechend einzusetzen. Soweit erforderlich, ist es uns u\u0308berlassen unsere Mitarbeiter bei berechtigtem Interesse w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages auszutauschen und wenn m\u00f6glich durch andere zu ersetzen. W\u00e4hrend des Einsatzes bei dem Auftraggeber &#8211; Entleiher unterliegen unsere Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Entleihers und arbeiten unter dessen Aufsicht und Anleitung, wobei vertragliche Beziehungen zwischen unseren Mitarbeitern und dem Entleiher nicht begru\u0308ndet werden.<\/p>\n<p>&#8220; content_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; _builder_version=&#8220;4.24.0&#8243; header_level=&#8220;h3&#8243; header_font=&#8220;||||||||&#8220; header_text_color=&#8220;#1e3769&#8243; header_font_size=&#8220;20px&#8220; header_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font=&#8220;||||||||&#8220; body_text_align=&#8220;left&#8220; body_text_color=&#8220;#7f8281&#8243; body_font_size=&#8220;14px&#8220; body_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font_size_tablet=&#8220;&#8220; body_font_size_phone=&#8220;11px&#8220; body_font_size_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; content__hover_enabled=&#8220;on|desktop&#8220; content__hover=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Als Personaldienstleister stellen wir dem Entleiher auf der Grundlage des Arbeitnehmeru\u0308berlassungsgesetzes (A\u00dcG), den nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) und den Bestimmungen des Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrages (A\u00dcV) unsere Mitarbeiter (m\/w\/d) am vereinbarten Einsatzort zur Verfu\u0308gung.<br \/>\nEin Vertragsverh\u00e4ltnis besteht ausschlie\u00dflich zwischen der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG &#8211; Verleiher und dem Auftraggeber &#8211; Entleiher. Daraus ergibt sich, dass s\u00e4mtliche Vereinbarungen nur zwischen der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG und dem Auftraggeber geschlossen werden k\u00f6nnen.<br \/>\n(2) Auf diesen Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrag finden ausschlie\u00dflich die AGB der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG Anwendung, in keinem Fall solche des Auftraggebers, auch wenn dieser solche allgemein zu verwenden pflegt oder den Willen zu deren Anwendung auf dem Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrag bekundet hat. Die Aufnahme der T\u00e4tigkeit des Mitarbeiters beim Auftraggeber bedeutet dessen Anerkennung der Geltung der AGB der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG.<br \/>\n(3) Unsere Mitarbeiter (m\/w\/d) werden gem\u00e4\u00df dem vom Entleiher beschriebenen fachlichen Anforderungsprofil ausgew\u00e4hlt und sind von diesem entsprechend einzusetzen. Soweit erforderlich, ist es uns u\u0308berlassen unsere Mitarbeiter (m\/w\/d) bei berechtigtem Interesse w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages auszutauschen und wenn m\u00f6glich durch andere zu ersetzen. W\u00e4hrend des Einsatzes bei dem Auftraggeber &#8211; Entleiher unterliegen unsere Mitarbeiter (m\/w\/d) den Arbeitsanweisungen des Entleihers und arbeiten unter dessen Aufsicht und Anleitung, wobei vertragliche Beziehungen zwischen unseren Mitarbeitern (m\/w\/d) und dem Entleiher nicht begru\u0308ndet werden.<\/p>\n<p>&#8222;]<\/p>\n<p>(1)\tAls Personaldienstleister stellen wir Ihnen auf der Grundlage des Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetzes (A\u00dcG), den nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) und den Bestimmungen des Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrages (A\u00dcV) unsere Mitarbeiter (m\/w\/d) am vereinbarten Einsatzort zur Verf\u00fcgung. Ein Vertragsverh\u00e4ltnis besteht ausschlie\u00dflich zwischen der INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG und dem Auftraggeber. Daraus ergibt sich, dass s\u00e4mtliche Vereinbarungen nur zwischen der INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG und dem Auftraggeber geschlossen werden k\u00f6nnen.<br \/>\n(2)\tAuf diesen Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag finden ausschlie\u00dflich die AGB der INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG Anwendung, in keinem Fall solche des Auftraggebers, auch wenn dieser solche allgemein zu verwenden pflegt oder den Willen zu deren Anwendung auf dem Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag bekundet hat. Im Zweifel bedeutet die Aufnahme der T\u00e4tigkeit des Mitarbeiters beim Auftraggeber dessen Anerkennung der Geltung der AGB der INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG<br \/>\n(3)\tUnsere Mitarbeiter werden gem\u00e4\u00df dem von Ihnen beschriebenen fachlichen Anforderungsprofil ausgew\u00e4hlt und sind entsprechend einzusetzen. Soweit erforderlich, ist es uns \u00fcberlassen, unsere Mitarbeiter bei berechtigtem Interesse w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages auszutauschen und wenn m\u00f6glich, durch andere zu ersetzen. W\u00e4hrend des Einsatzes bei Ihnen unterliegen unsere Mitarbeiter Ihren Arbeitsanweisungen und arbeiten unter Ihrer Aufsicht und Anleitung, wobei vertragliche Beziehungen zwischen unseren Mitarbeitern und Ihnen nicht begr\u00fcndet werden.\n<\/p>\n<p>[\/et_pb_blurb][et_pb_blurb title=&#8220;\u00a7 2 Vergu\u0308tung &#8211; Vermittlungsprovision &#8211; Abrechnung \u2013 Zuschl\u00e4ge&#8220; content_max_width=&#8220;100%&#8220; content_tablet=&#8220;<\/p>\n<p>Die von der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG erstellten Rechnungen sind bei Erhalt binnen 7 Tagen und ohne Abzug f\u00e4llig.<br \/>\nUnsere Leistungen rechnen wir auf elektronischem Wege ab. Eine Rechnung in Papierform erfolgt daneben nicht mehr. Sollte uns nach Zusendung der Rechnung als pdf-Datei nicht innerhalb von 7 Tagen ein Widerspruch eingehen, gehen wir davon aus, dass diese Regelung so akzeptiert wird und auf eine postalische Zusendung der Rechnung verzichtet wird.<\/p>\n<p>Die Berechnung erfolgt nach dem im Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrag vereinbarte Stundenverrechnungssatz zzgl. Umsatzsteuer.<br \/>\nDer Stundenverrechnungssatz erh\u00f6ht sich um die unter (1) genannten Zuschl\u00e4ge.<\/p>\n<p>(1) Zuschl\u00e4ge:<br \/>\n\u2022 Sp\u00e4tschichtarbeit (14:00 bis 22:00 Uhr) 15%*<br \/>\n\u2022 Nachtarbeit (22:00 bis 6:00 Uhr) 25%*<br \/>\n\u2022 \u00dcberstundenzuschl\u00e4ge ab der 41Std. 25%<br \/>\n\u2022 Sonntagsarbeit 100%*<br \/>\n\u2022 Feiertagsarbeiten 135%*<br \/>\n\u2022 Factoring Zuschlag 2,97%*<br \/>\n\u2022 Rufbereitschaft: 50%*<br \/>\n\u2022 Einsatz in der Rufbereitschaft 25%* zzgl. Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Nacht, Samstag, Sonntag oder Feiertagseinsatz <\/p>\n<p>* des im Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrag vereinbarten Stundenverrechnungssatzes zzgl. der jeweils gu\u0308ltigen Umsatzsteuer<\/p>\n<p>An den Tagen vor dem 1. Weihnachtsfeiertag und dem Neujahrstag wird ab 12 Uhr mittags ein Zuschlag von 100%* berechnet. Sollten unterschiedliche Zuschl\u00e4ge auf einmal kommen, z.B.: feiertags und Samstagszuschlag, berechnen wir den jeweils h\u00f6heren Zuschlag.<br \/>\n(2) Die Geltendmachung von Zuru\u0308ckbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. Im Falle eines Zahlungsru\u0308ckstandes ist INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG berechtigt, Mitarbeiter (m\/w) ohne Einhaltung einer Frist abzuziehen. Sollte der Entleiher die Zahlungen ab dem 7. Tag nach Rechnungszugang nicht beglichen haben, erheben wir auf nicht bezahlte Rechnungen 8% Zinsen u\u0308ber den Basiszinssatz.<br \/>\n(3) Vereinbarung u\u0308ber Provisionszahlung Sollte es zu einer \u00dcbernahme des Mitarbeiters (m\/w) der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG durch den Auftraggeber kommen, entsteht dadurch automatisch ein provisionspflichtiger Arbeitnehmervermittlungsvertrag. Dieser Vertrag gilt auch dann, wenn die \u00dcbernahme unseres Mitarbeiters (m\/w) in dem vorbeschriebenen Sinne nicht direkt beim Auftraggeber stattfindet sondern bei einem mit ihm im Sinne des \u00a7 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen oder eines Tochter- oder Schwesterunternehmens.<br \/>\n(4) F\u00e4lligkeit der Vermittlungsprovision Bei der \u00dcbernahme eines Mitarbeiters (m\/w) der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG innerhalb von sieben Monaten nach Beendigung der \u00dcberlassungsvereinbarung und nach einer vorherigen \u00dcberlassungsdauer von weniger als zw\u00f6lf Monaten wird eine Vermittlungsprovision f\u00e4llig. Dies gilt sowohl fu\u0308r eine unmittelbare \u00dcbernahme der INTEC-Personal GmbH &#038; Co.KG Mitarbeiter (m\/w) in das Unternehmen des Auftraggebers als auch im Falle einer mittelbaren \u00dcbernahme in ein mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen oder Einrichtung.<br \/>\nDie Vermittlungsprovision wird unverzu\u0308glich mit Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und des INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG Mitarbeiters (m\/w) f\u00e4llig, sp\u00e4testens jedoch mit Aufnahme der T\u00e4tigkeit des (ehemaligen) INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG Mitarbeiters (m\/w) im Unternehmen des Auftraggebers. Sie ist nach Rechnungsstellung durch die INTEC Personal GmbH &#038; Co. KG sofort zahlbar. Im Falle der \u00dcbernahme eines INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG Mitarbeiters (m\/w) unterrichtet der Auftraggeber unverzu\u0308glich die INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG schriftlich von der \u00dcbernahme.<br \/>\n(5) H\u00f6he der Vermittlungsprovision Als Vermittlungsprovision ist der Betrag zu zahlen der sich daraus ergibt, dass der vertraglich vereinbarte Stundenverrechnungssatz mit einer Arbeitszeit von je 172 Stunden multipliziert wird zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br \/>\n(6) Sollte die \u00dcbernahme innerhalb von sieben Monaten ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer und innerhalb von sieben Monaten nach Beendigung einer siebenmonatigen ununterbrochenen \u00dcberlassungsdauer stattfinden, betr\u00e4gt die Vermittlungsprovision 100% der nach \u00a7 2 Abs.5 errechneten Vermittlungsprovision.<br \/>\n(7) Sollte die \u00dcbernahme innerhalb von sieben bis zehn Monaten ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer und innerhalb von sieben Monaten nach Beendigung einer sieben bis zehnmonatigen ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer stattfinden, betr\u00e4gt die Vermittlungsprovision 65% der nach \u00a7 2 Abs.5 errechneten Vermittlungsprovision.<br \/>\n(8) Sollte die \u00dcbernahme innerhalb von zehn bis zw\u00f6lf Monaten ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer und innerhalb von zehn Monaten nach Beendigung einer zehn bis zw\u00f6lfmonatigen ununterbrochenen \u00dcberlassungsdauer stattfinden, betr\u00e4gt die Vermittlungsprovision 35% der nach \u00a7 2 Abs.5 errechneten Vermittlungsprovision.<\/p>\n<p>&#8220; content_phone=&#8220;<\/p>\n<p>Die von der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG erstellten Rechnungen sind bei Erhalt binnen 7 Tagen und ohne Abzug f\u00e4llig.<br \/>\nUnsere Leistungen rechnen wir auf elektronischem Wege ab. Eine Rechnung in Papierform erfolgt daneben nicht mehr. Sollte uns nach Zusendung der Rechnung als pdf-Datei nicht innerhalb von 7 Tagen ein Widerspruch eingehen, gehen wir davon aus, dass diese Regelung so akzeptiert wird und auf eine postalische Zusendung der Rechnung verzichtet wird.<\/p>\n<p>Die Berechnung erfolgt nach dem im Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrag vereinbarte Stundenverrechnungssatz zzgl. Umsatzsteuer.<br \/>\nDer Stundenverrechnungssatz erh\u00f6ht sich um die unter (1) genannten Zuschl\u00e4ge.<\/p>\n<p>(1) Zuschl\u00e4ge:<br \/>\n\u2022 Sp\u00e4tschichtarbeit (14:00 bis 22:00 Uhr) 15%*<br \/>\n\u2022 Nachtarbeit (22:00 bis 6:00 Uhr) 25%*<br \/>\n\u2022 \u00dcberstundenzuschl\u00e4ge ab der 41Std. 25%<br \/>\n\u2022 Sonntagsarbeit 100%*<br \/>\n\u2022 Feiertagsarbeiten 135%*<br \/>\n\u2022 Factoring Zuschlag 2,97%*<br \/>\n\u2022 Rufbereitschaft: 50%*<br \/>\n\u2022 Einsatz in der Rufbereitschaft 25%* zzgl. Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Nacht, Samstag, Sonntag oder Feiertagseinsatz <\/p>\n<p>* des im Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrag vereinbarten Stundenverrechnungssatzes zzgl. der jeweils gu\u0308ltigen Umsatzsteuer<\/p>\n<p>An den Tagen vor dem 1. Weihnachtsfeiertag und dem Neujahrstag wird ab 12 Uhr mittags ein Zuschlag von 100%* berechnet. Sollten unterschiedliche Zuschl\u00e4ge auf einmal kommen, z.B.: feiertags und Samstagszuschlag, berechnen wir den jeweils h\u00f6heren Zuschlag.<br \/>\n(2) Die Geltendmachung von Zuru\u0308ckbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. Im Falle eines Zahlungsru\u0308ckstandes ist INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG berechtigt, Mitarbeiter (m\/w) ohne Einhaltung einer Frist abzuziehen. Sollte der Entleiher die Zahlungen ab dem 7. Tag nach Rechnungszugang nicht beglichen haben, erheben wir auf nicht bezahlte Rechnungen 8% Zinsen u\u0308ber den Basiszinssatz.<br \/>\n(3) Vereinbarung u\u0308ber Provisionszahlung Sollte es zu einer \u00dcbernahme des Mitarbeiters (m\/w) der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG durch den Auftraggeber kommen, entsteht dadurch automatisch ein provisionspflichtiger Arbeitnehmervermittlungsvertrag. Dieser Vertrag gilt auch dann, wenn die \u00dcbernahme unseres Mitarbeiters (m\/w) in dem vorbeschriebenen Sinne nicht direkt beim Auftraggeber stattfindet sondern bei einem mit ihm im Sinne des \u00a7 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen oder eines Tochter- oder Schwesterunternehmens.<br \/>\n(4) F\u00e4lligkeit der Vermittlungsprovision Bei der \u00dcbernahme eines Mitarbeiters (m\/w) der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG innerhalb von sieben Monaten nach Beendigung der \u00dcberlassungsvereinbarung und nach einer vorherigen \u00dcberlassungsdauer von weniger als zw\u00f6lf Monaten wird eine Vermittlungsprovision f\u00e4llig. Dies gilt sowohl fu\u0308r eine unmittelbare \u00dcbernahme der INTEC-Personal GmbH &#038; Co.KG Mitarbeiter (m\/w) in das Unternehmen des Auftraggebers als auch im Falle einer mittelbaren \u00dcbernahme in ein mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen oder Einrichtung.<br \/>\nDie Vermittlungsprovision wird unverzu\u0308glich mit Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und des INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG Mitarbeiters (m\/w) f\u00e4llig, sp\u00e4testens jedoch mit Aufnahme der T\u00e4tigkeit des (ehemaligen) INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG Mitarbeiters (m\/w) im Unternehmen des Auftraggebers. Sie ist nach Rechnungsstellung durch die INTEC Personal GmbH &#038; Co. KG sofort zahlbar. Im Falle der \u00dcbernahme eines INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG Mitarbeiters (m\/w) unterrichtet der Auftraggeber unverzu\u0308glich die INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG schriftlich von der \u00dcbernahme.<br \/>\n(5) H\u00f6he der Vermittlungsprovision Als Vermittlungsprovision ist der Betrag zu zahlen der sich daraus ergibt, dass der vertraglich vereinbarte Stundenverrechnungssatz mit einer Arbeitszeit von je 172 Stunden multipliziert wird zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br \/>\n(6) Sollte die \u00dcbernahme innerhalb von sieben Monaten ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer und innerhalb von sieben Monaten nach Beendigung einer siebenmonatigen ununterbrochenen \u00dcberlassungsdauer stattfinden, betr\u00e4gt die Vermittlungsprovision 100% der nach \u00a7 2 Abs.5 errechneten Vermittlungsprovision.<br \/>\n(7) Sollte die \u00dcbernahme innerhalb von sieben bis zehn Monaten ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer und innerhalb von sieben Monaten nach Beendigung einer sieben bis zehnmonatigen ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer stattfinden, betr\u00e4gt die Vermittlungsprovision 65% der nach \u00a7 2 Abs.5 errechneten Vermittlungsprovision.<br \/>\n(8) Sollte die \u00dcbernahme innerhalb von zehn bis zw\u00f6lf Monaten ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer und innerhalb von zehn Monaten nach Beendigung einer zehn bis zw\u00f6lfmonatigen ununterbrochenen \u00dcberlassungsdauer stattfinden, betr\u00e4gt die Vermittlungsprovision 35% der nach \u00a7 2 Abs.5 errechneten Vermittlungsprovision.<\/p>\n<p>&#8220; content_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; _builder_version=&#8220;4.24.0&#8243; header_level=&#8220;h3&#8243; header_font=&#8220;||||||||&#8220; header_text_color=&#8220;#1e3769&#8243; header_font_size=&#8220;20px&#8220; header_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font=&#8220;||||||||&#8220; body_text_align=&#8220;left&#8220; body_text_color=&#8220;#7f8281&#8243; body_font_size=&#8220;14px&#8220; body_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font_size_tablet=&#8220;&#8220; body_font_size_phone=&#8220;11px&#8220; body_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; content__hover_enabled=&#8220;on|desktop&#8220; content__hover=&#8220;<\/p>\n<p>Die von der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG erstellten Rechnungen sind bei Erhalt binnen 7 Tagen und ohne Abzug f\u00e4llig.<br \/>\nUnsere Leistungen rechnen wir auf elektronischem Wege ab. Eine Rechnung in Papierform erfolgt daneben nicht mehr. Sollte uns nach Zusendung der Rechnung als pdf-Datei nicht innerhalb von 7 Tagen ein Widerspruch eingehen, gehen wir davon aus, dass diese Regelung so akzeptiert wird und auf eine postalische Zusendung der Rechnung verzichtet wird.<\/p>\n<p>Die Berechnung erfolgt nach dem im Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrag vereinbarte Stundenverrechnungssatz zzgl. Umsatzsteuer.<br \/>\nDer Stundenverrechnungssatz erh\u00f6ht sich um die unter (1) genannten Zuschl\u00e4ge.<\/p>\n<p>(1) Zuschl\u00e4ge:<br \/>\n\u2022 Sp\u00e4tschichtarbeit (14:00 bis 22:00 Uhr) 15%*<br \/>\n\u2022 Nachtarbeit (22:00 bis 6:00 Uhr) 25%*<br \/>\n\u2022 \u00dcberstundenzuschl\u00e4ge ab der 41Std. 25%<br \/>\n\u2022 Sonntagsarbeit 100%*<br \/>\n\u2022 Feiertagsarbeiten 135%*<br \/>\n\u2022 Factoring Zuschlag 2,97%*<br \/>\n\u2022 Rufbereitschaft: 50%*<br \/>\n\u2022 Einsatz in der Rufbereitschaft 25%* zzgl. Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Nacht, Samstag, Sonntag oder Feiertagseinsatz <\/p>\n<p>* des im Arbeitnehmeru\u0308berlassungsvertrag vereinbarten Stundenverrechnungssatzes zzgl. der jeweils gu\u0308ltigen Umsatzsteuer<\/p>\n<p>An den Tagen vor dem 1. Weihnachtsfeiertag und dem Neujahrstag wird ab 12 Uhr mittags ein Zuschlag von 100%* berechnet. Sollten unterschiedliche Zuschl\u00e4ge auf einmal kommen, z.B.: feiertags und Samstagszuschlag, berechnen wir den jeweils h\u00f6heren Zuschlag.<br \/>\n(2) Die Geltendmachung von Zuru\u0308ckbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. Im Falle eines Zahlungsru\u0308ckstandes ist INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG berechtigt, Mitarbeiter (m\/w\/d) ohne Einhaltung einer Frist abzuziehen. Sollte der Entleiher die Zahlungen ab dem 7. Tag nach Rechnungszugang nicht beglichen haben, erheben wir auf nicht bezahlte Rechnungen 8% Zinsen u\u0308ber den Basiszinssatz.<br \/>\n(3) Vereinbarung u\u0308ber Provisionszahlung Sollte es zu einer \u00dcbernahme des Mitarbeiters (m\/w\/d) der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG durch den Auftraggeber kommen, entsteht dadurch automatisch ein provisionspflichtiger Arbeitnehmervermittlungsvertrag. Dieser Vertrag gilt auch dann, wenn die \u00dcbernahme unseres Mitarbeiters (m\/w\/d) in dem vorbeschriebenen Sinne nicht direkt beim Auftraggeber stattfindet sondern bei einem mit ihm im Sinne des \u00a7 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen oder eines Tochter- oder Schwesterunternehmens.<br \/>\n(4) F\u00e4lligkeit der Vermittlungsprovision Bei der \u00dcbernahme eines Mitarbeiters (m\/w\/d) der INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG innerhalb von sieben Monaten nach Beendigung der \u00dcberlassungsvereinbarung und nach einer vorherigen \u00dcberlassungsdauer von weniger als zw\u00f6lf Monaten wird eine Vermittlungsprovision f\u00e4llig. Dies gilt sowohl fu\u0308r eine unmittelbare \u00dcbernahme der INTEC-Personal GmbH &#038; Co.KG Mitarbeiter (m\/w\/d) in das Unternehmen des Auftraggebers als auch im Falle einer mittelbaren \u00dcbernahme in ein mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen oder Einrichtung.<br \/>\nDie Vermittlungsprovision wird unverzu\u0308glich mit Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und des INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG Mitarbeiters (m\/w\/d) f\u00e4llig, sp\u00e4testens jedoch mit Aufnahme der T\u00e4tigkeit des (ehemaligen) INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG Mitarbeiters (m\/w\/d) im Unternehmen des Auftraggebers. Sie ist nach Rechnungsstellung durch die INTEC Personal GmbH &#038; Co. KG sofort zahlbar. Im Falle der \u00dcbernahme eines INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG Mitarbeiters (m\/w\/d) unterrichtet der Auftraggeber unverzu\u0308glich die INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG schriftlich von der \u00dcbernahme.<br \/>\n(5) H\u00f6he der Vermittlungsprovision Als Vermittlungsprovision ist der Betrag zu zahlen der sich daraus ergibt, dass der vertraglich vereinbarte Stundenverrechnungssatz mit einer Arbeitszeit von je 172 Stunden multipliziert wird zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br \/>\n(6) Sollte die \u00dcbernahme innerhalb von sieben Monaten ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer und innerhalb von sieben Monaten nach Beendigung einer siebenmonatigen ununterbrochenen \u00dcberlassungsdauer stattfinden, betr\u00e4gt die Vermittlungsprovision 100% der nach \u00a7 2 Abs.5 errechneten Vermittlungsprovision.<br \/>\n(7) Sollte die \u00dcbernahme innerhalb von sieben bis zehn Monaten ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer und innerhalb von sieben Monaten nach Beendigung einer sieben bis zehnmonatigen ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer stattfinden, betr\u00e4gt die Vermittlungsprovision 65% der nach \u00a7 2 Abs.5 errechneten Vermittlungsprovision.<br \/>\n(8) Sollte die \u00dcbernahme innerhalb von zehn bis zw\u00f6lf Monaten ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer und innerhalb von zehn Monaten nach Beendigung einer zehn bis zw\u00f6lfmonatigen ununterbrochenen \u00dcberlassungsdauer stattfinden, betr\u00e4gt die Vermittlungsprovision 35% der nach \u00a7 2 Abs.5 errechneten Vermittlungsprovision.<\/p>\n<p>&#8222;]<\/p>\n<p>Die von der INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG erstellten Rechnungen sind bei Erhalt sofort und ohne Abzug f\u00e4llig. Die Berechnung erfolgt, nach dem im Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag vereinbarte Stundenverrechnungssatz zzgl. Umsatzsteuer. Auf den Stundenverrechnungssatz kommen zzgl. Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Nachtarbeit, Schichtarbeit, Factoring, Sonn und Feiertage.<\/p>\n<p>(1)\tZuschl\u00e4ge f\u00fcr den Einsatz im Bereich Handwerk und Industrie wie folgt:<br \/>\n\u2022\tSp\u00e4tschichtarbeit (14:00 bis 22:00 Uhr) 15%*<br \/>\n\u2022\tNachtarbeit (22:00 bis 6:00 Uhr) 25%*<br \/>\n\u2022\t\u00dcberstundenzuschl\u00e4ge ab der 41Std. 25%*<br \/>\n\u2022\tSonntagsarbeit 100%*<br \/>\n\u2022\tFeiertagsarbeiten 135%*<br \/>\n\u2022\tRufbereitschaft 50%*<br \/>\n\u2022\tEinsatz in der Rufbereitschaft 25%* zzgl. Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Nacht, Samstag, Sonntag oder Feier tagseinsatz<br \/>\n* des im Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag vereinbarten Stundenverrechnungssatzes zzgl. der jeweils g\u00fcltigen Umsatzsteuer.<br \/>\nAn den Tagen vor dem 1. Weihnachtsfeiertag und dem Neujahrstag wird ab 12 Uhr mittags ein Zuschlag von 100%* berechnet. Sollten unterschiedliche Zuschl\u00e4ge auf einmal anfallen, z.B.: Feiertags- und Samstagszu- schlag, berechnen wir den jeweils h\u00f6heren Zuschlag. Au\u00dferdem wird eine w\u00f6chentliche An- und Abfahrtspauschale in H\u00f6he von 80,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer berechnet.<br \/>\n(2)\tDie Geltendmachung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. Im Falle eines Zahlungsr\u00fcckstandes ist INTEC-Personal GmbH &#038; Co.KG berechtigt, Mitarbeiter (m\/w\/d) ohne Einhaltung einer Frist abzuziehen. Sollte der Entleiher die Zahlungen ab dem 7. Tag nach Rechnungszugang nicht beglichen haben, erheben wir auf nicht bezahlte Rechnungen 8,00% Zinsen \u00fcber den Basiszinssatz.<br \/>\n(3)\tVereinbarung \u00fcber Provisionszahlung<br \/>\nSollte es zu einer \u00dcbernahme des Mitarbeiters (m\/w\/d) der INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG durch den Auftraggeber kommen, entsteht dadurch automatisch ein provisionspflichtiger Arbeitnehmervermittlungsvertrag. Dieser Vertrag gilt auch dann, wenn die \u00dcbernahme unseres Mitarbeiters (m\/w\/d) in dem vorbeschriebenen Sinne nicht direkt beim Auftraggeber stattfindet, sondern bei einem mit ihm im Sinne des \u00a7 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen oder einem Tochter- oder Schwesterunternehmen.<br \/>\n(4)\tF\u00e4lligkeit der Vermittlungsprovision<br \/>\nBei der \u00dcbernahme eines Mitarbeiters (m\/w\/d) der INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG innerhalb von sieben Monaten nach Beendigung der \u00dcberlassungsvereinbarung und nach einer vorherigen \u00dcberlassungsdauer von weniger als zw\u00f6lf Monaten wird eine Vermittlungsprovision f\u00e4llig. Dies gilt sowohl f\u00fcr eine unmittelbare \u00dcbernahme der INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG Mitarbeiter (m\/w\/d) in das Unternehmen des Auftraggebers als auch im Falle einer mittelbaren \u00dcbernahme in ein dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen oder Einrichtung. Die Vermittlungsprovision wird unverz\u00fcglich mit Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und der INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG Mitarbeiter (m\/w\/d), sp\u00e4testens jedoch mit Aufnahme der T\u00e4tigkeit des (ehemaligen) INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG Mitarbeiter (m\/w\/d) im Unternehmen des Auftraggebers f\u00e4llig und nach Rechnungsstellung durch die INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG zahlbar. Im Falle der \u00dcbernahme eines INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG Mitarbeiter (m\/w\/d) unterrichtet der Auftraggeber unverz\u00fcglich die INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG schriftlich von der \u00dcbernahme.<br \/>\n(5)\tH\u00f6he der Vermittlungsprovision<br \/>\nAls Vermittlungsprovision ist der Betrag zu zahlen, der sich daraus ergibt, dass der vertraglich vereinbarte Stun- denverrechnungssatz mit einer vorgestellten Arbeitszeit von 160 Stunden multipliziert wird zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br \/>\n(6)\tSollte die \u00dcbernahme innerhalb von sieben Monaten ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer und innerhalb von sieben Monaten nach Beendigung einer siebenmonatigen, ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer stattfinden, betr\u00e4gt die Vermittlungsprovision 100% der nach \u00a7 2 Abs.5 errechneten Vermittlungsprovision.<br \/>\n(7)\tSollte die \u00dcbernahme innerhalb von sieben bis zehn Monaten ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer und innerhalb von sieben Monaten nach Beendigung einer sieben bis zehnmonatigen ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer stattfinden, betr\u00e4gt die Vermittlungsprovision 65% der nach \u00a7 2 Abs.5 errechneten Vermittlungsprovision.<br \/>\n(8)\tSollte die \u00dcbernahme innerhalb von zehn bis zw\u00f6lf Monaten ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer und innerhalb von zehn Monaten nach Beendigung einer zehn bis zw\u00f6lfmonatigen ununterbrochener \u00dcberlassungsdauer stattfinden, betr\u00e4gt die Vermittlungsprovision 35% der nach \u00a7 2 Abs.5 errechneten Vermittlungsprovision.<br \/>\n(9)\tUnsere Leistungen rechnen wir auf elektronischem Wege ab. Eine Rechnung in Papierform erfolgt daneben nicht mehr. Sollte uns nach Zusendung der Rechnung als pdf-Datei nicht innerhalb von 7 Tagen ein Widerspruch eingehen, gehen wir davon aus, dass diese Regelung so akzeptiert wird und auf eine postalische Zusendung der Rechnung verzichtet wird.<\/p>\n<p>[\/et_pb_blurb][et_pb_blurb title=&#8220;\u00a7 3\u202fArbeitsschutz &#8211; Sicherheit \u2013 Arbeitszeit &#8220; content_max_width=&#8220;100%&#8220; content_tablet=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Der A\u00dcV kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit der im A\u00dcV angegebenen Frist geku\u0308ndigt werden. Unser Mitarbeiter kann durch den Entleiher \u2013 in Absprache mit uns &#8211; fru\u0308hestens am vorletzten Einsatztag u\u0308ber die Beendigung des Einsatzes informiert werden.<br \/>\n(2) Zur au\u00dferordentlichen Ku\u0308ndigung des A\u00dcV sind wir in folgenden genannten Punkten berechtigt: Die Nichteinhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder der Arbeitssicherheitsbestimmungen, Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bzw. Zahlungsverzug des Entleihers sowie wenn unsere Mitarbeiter (m\/w) wegen Streik, Aussperrung oder h\u00f6her Gewalt nicht mehr arbeiten k\u00f6nnen.<br \/>\n(3) Stellt der Entleiher innerhalb der ersten 5 Stunden am ersten \u00dcberlassungstag fest, dass unser Mitarbeiter (m\/w) fu\u0308r die vorgesehene T\u00e4tigkeit ungeeignet ist und besteht deshalb auf Austausch des Mitarbeiters, werden diese 5 Arbeitsstunden nicht berechnet.<br \/>\n(4) Ku\u0308ndigt der Entleiher nicht fristgerecht, kann der Verleiher 50% des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes zzgl. der jeweils gu\u0308ltigen Umsatzsteuer unter Beru\u0308cksichtigung der vereinbarten Wochenarbeitszeit und der vertraglichen Restlaufzeit bei fristgerechter Ku\u0308ndigung ohne Nachweis als Entsch\u00e4digung fordern.<\/p>\n<p>&#8220; content_phone=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Der A\u00dcV kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit der im A\u00dcV angegebenen Frist geku\u0308ndigt werden. Unser Mitarbeiter kann durch den Entleiher \u2013 in Absprache mit uns &#8211; fru\u0308hestens am vorletzten Einsatztag u\u0308ber die Beendigung des Einsatzes informiert werden.<br \/>\n(2) Zur au\u00dferordentlichen Ku\u0308ndigung des A\u00dcV sind wir in folgenden genannten Punkten berechtigt: Die Nichteinhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder der Arbeitssicherheitsbestimmungen, Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bzw. Zahlungsverzug des Entleihers sowie wenn unsere Mitarbeiter (m\/w) wegen Streik, Aussperrung oder h\u00f6her Gewalt nicht mehr arbeiten k\u00f6nnen.<br \/>\n(3) Stellt der Entleiher innerhalb der ersten 5 Stunden am ersten \u00dcberlassungstag fest, dass unser Mitarbeiter (m\/w) fu\u0308r die vorgesehene T\u00e4tigkeit ungeeignet ist und besteht deshalb auf Austausch des Mitarbeiters, werden diese 5 Arbeitsstunden nicht berechnet.<br \/>\n(4) Ku\u0308ndigt der Entleiher nicht fristgerecht, kann der Verleiher 50% des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes zzgl. der jeweils gu\u0308ltigen Umsatzsteuer unter Beru\u0308cksichtigung der vereinbarten Wochenarbeitszeit und der vertraglichen Restlaufzeit bei fristgerechter Ku\u0308ndigung ohne Nachweis als Entsch\u00e4digung fordern.<\/p>\n<p>&#8220; content_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; _builder_version=&#8220;4.24.0&#8243; header_level=&#8220;h3&#8243; header_font=&#8220;||||||||&#8220; header_text_color=&#8220;#1e3769&#8243; header_font_size=&#8220;20px&#8220; header_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font=&#8220;||||||||&#8220; body_text_align=&#8220;left&#8220; body_text_color=&#8220;#7f8281&#8243; body_font_size=&#8220;14px&#8220; body_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font_size_tablet=&#8220;&#8220; body_font_size_phone=&#8220;11px&#8220; body_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; content__hover_enabled=&#8220;on|desktop&#8220; content__hover=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Der A\u00dcV kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit der im A\u00dcV angegebenen Frist geku\u0308ndigt werden. Unser Mitarbeiter (m\/w\/d) kann durch den Entleiher \u2013 in Absprache mit uns &#8211; fru\u0308hestens am vorletzten Einsatztag u\u0308ber die Beendigung des Einsatzes informiert werden.<br \/>\n(2) Zur au\u00dferordentlichen Ku\u0308ndigung des A\u00dcV sind wir in folgenden genannten Punkten berechtigt: Die Nichteinhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder der Arbeitssicherheitsbestimmungen, Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bzw. Zahlungsverzug des Entleihers sowie wenn unsere Mitarbeiter (m\/w\/d) wegen Streik, Aussperrung oder h\u00f6her Gewalt nicht mehr arbeiten k\u00f6nnen.<br \/>\n(3) Stellt der Entleiher innerhalb der ersten 5 Stunden am ersten \u00dcberlassungstag fest, dass unser Mitarbeiter (m\/w\/d) fu\u0308r die vorgesehene T\u00e4tigkeit ungeeignet ist und besteht deshalb auf Austausch des Mitarbeiters (m\/w\/d), werden diese 5 Arbeitsstunden nicht berechnet.<br \/>\n(4) Ku\u0308ndigt der Entleiher nicht fristgerecht, kann der Verleiher 50% des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes zzgl. der jeweils gu\u0308ltigen Umsatzsteuer unter Beru\u0308cksichtigung der vereinbarten Wochenarbeitszeit und der vertraglichen Restlaufzeit bei fristgerechter Ku\u0308ndigung ohne Nachweis als Entsch\u00e4digung fordern.<\/p>\n<p>&#8222;]<\/p>\n<p>(1)\tNach \u00a7 11 Abs. 6 A\u00dcG unterliegt die T\u00e4tigkeit unserer Mitarbeiter (m\/w\/d) den geltenden \u00f6ffentlichrechtlichen Arbeitsschutzvorschriften des Betriebes des Entleihers. Dieser verpflichten sich, unsere Mitarbeiter (m\/w\/d) vor Arbeitsaufnahme gem. \u00a7 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz \u00fcber die f\u00fcr seinen Betrieb geltenden Unfallverh\u00fctungsvorschriften zu unterrichten. Der Entleiher hat den Mitarbeitern (m\/w\/d) die f\u00fcr die Aus\u00fcbung der jeweiligen T\u00e4tigkeit vorgeschriebene Sicherheitsausr\u00fcstung und Schutzkleidung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Weiterhin hat der Entleiher daf\u00fcr Sorge zu tragen, sich davon zu \u00fcberzeugen, dass alle am Arbeitsplatz des Mitarbeiters (m\/w\/d) geltenden Unfallverh\u00fctungs- und Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden und die Gef\u00e4hrdungsbeurteilung durchgef\u00fchrt und dokumentiert wird. Ma\u00dfnahmen der Ersten Hilfe werden durch den Entleiher sichergestellt und deren Einrichtungen den Mitarbeitern (m\/w\/d) gezeigt. Ein Arbeitsunfall ist uns unverz\u00fcglich anzuzeigen. Ein Unfall wird sodann gemeinsam untersucht. Meldepflichtige Unf\u00e4lle sind mit der Unfallanzeige unverz\u00fcglich durch den Entleiher der INTEC-Personal GmbH &#038; Co.KG zu melden.<br \/>\n(2)\tDer Entleiher versichert Mehrarbeit nur anzuordnen, soweit dies f\u00fcr das Unternehmen des Entleihers nach g\u00fcltigem Gesetz zul\u00e4ssig ist. Eine daf\u00fcr notwendige beh\u00f6rdliche Zulassung von Mehrarbeit ist durch den Entleiher einzuholen.<\/p>\n<p>[\/et_pb_blurb][et_pb_blurb title=&#8220;\u00a7 4\u202fLaufzeit und K\u00fcndigung des Vertrages &#8220; content_max_width=&#8220;100%&#8220; content_tablet=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Nach \u00a7 11 Abs. 6 A\u00dcG unterliegt die T\u00e4tigkeit unserer Mitarbeiters (m\/w) den geltenden \u00f6ffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften des Betriebes des Entleihers. Dieser verpflichten sich, unsere Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme gem. \u00a7 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz u\u0308ber die fu\u0308r seinen Betrieb geltenden Unfallverhu\u0308tungsvorschriften zu unterrichten. Der Entleiher hat den Mitarbeitern (m\/w) die fu\u0308r die Ausu\u0308bung der jeweiligen T\u00e4tigkeit vorgeschriebene Sicherheitsausru\u0308stung und Schutzkleidung zur Verfu\u0308gung zu stellen. Weiterhin hat der Entleiher dafu\u0308r Sorge zu tragen, sich davon zu u\u0308berzeugen, dass alle am Arbeitsplatz des Mitarbeiters (m\/w) geltenden Unfallverhu\u0308tungs- und Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden und die Gef\u00e4hrdungsbeurteilung durchgefu\u0308hrt und dokumentiert wird. Ma\u00dfnahmen der Ersten Hilfe werden durch den Entleiher sichergestellt und deren Einrichtungen den Mitarbeitern (m\/w) gezeigt. Ein Arbeitsunfall ist uns unverzu\u0308glich anzuzeigen. Ein Unfall wird sodann gemeinsam untersucht. Meldepflichtige Unf\u00e4lle sind mit der Unfallanzeige unverzu\u0308glich durch den Entleiher der Verwaltungsberufsgenossenschaft zu melden.<br \/>\n(2) Der Entleiher versichert Mehrarbeit nur anzuordnen, soweit dies fu\u0308r das Unternehmen des Entleihers nach gu\u0308ltigem Gesetz zul\u00e4ssig ist. Eine dafu\u0308r notwendige beh\u00f6rdliche Zulassung von Mehrarbeit ist durch den Entleiher einzuholen.<\/p>\n<p>&#8220; content_phone=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Nach \u00a7 11 Abs. 6 A\u00dcG unterliegt die T\u00e4tigkeit unserer Mitarbeiters (m\/w) den geltenden \u00f6ffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften des Betriebes des Entleihers. Dieser verpflichten sich, unsere Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme gem. \u00a7 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz u\u0308ber die fu\u0308r seinen Betrieb geltenden Unfallverhu\u0308tungsvorschriften zu unterrichten. Der Entleiher hat den Mitarbeitern (m\/w) die fu\u0308r die Ausu\u0308bung der jeweiligen T\u00e4tigkeit vorgeschriebene Sicherheitsausru\u0308stung und Schutzkleidung zur Verfu\u0308gung zu stellen. Weiterhin hat der Entleiher dafu\u0308r Sorge zu tragen, sich davon zu u\u0308berzeugen, dass alle am Arbeitsplatz des Mitarbeiters (m\/w) geltenden Unfallverhu\u0308tungs- und Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden und die Gef\u00e4hrdungsbeurteilung durchgefu\u0308hrt und dokumentiert wird. Ma\u00dfnahmen der Ersten Hilfe werden durch den Entleiher sichergestellt und deren Einrichtungen den Mitarbeitern (m\/w) gezeigt. Ein Arbeitsunfall ist uns unverzu\u0308glich anzuzeigen. Ein Unfall wird sodann gemeinsam untersucht. Meldepflichtige Unf\u00e4lle sind mit der Unfallanzeige unverzu\u0308glich durch den Entleiher der Verwaltungsberufsgenossenschaft zu melden.<br \/>\n(2) Der Entleiher versichert Mehrarbeit nur anzuordnen, soweit dies fu\u0308r das Unternehmen des Entleihers nach gu\u0308ltigem Gesetz zul\u00e4ssig ist. Eine dafu\u0308r notwendige beh\u00f6rdliche Zulassung von Mehrarbeit ist durch den Entleiher einzuholen.<\/p>\n<p>&#8220; content_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; _builder_version=&#8220;4.24.0&#8243; header_level=&#8220;h3&#8243; header_font=&#8220;||||||||&#8220; header_text_color=&#8220;#1e3769&#8243; header_font_size=&#8220;20px&#8220; header_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font=&#8220;||||||||&#8220; body_text_align=&#8220;left&#8220; body_text_color=&#8220;#7f8281&#8243; body_font_size=&#8220;14px&#8220; body_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font_size_tablet=&#8220;&#8220; body_font_size_phone=&#8220;11px&#8220; body_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; content__hover_enabled=&#8220;on|desktop&#8220; content__hover=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Nach \u00a7 11 Abs. 6 A\u00dcG unterliegt die T\u00e4tigkeit unserer Mitarbeiters (m\/w\/d) den geltenden \u00f6ffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften des Betriebes des Entleihers. Dieser verpflichten sich, unsere Mitarbeiter (m\/w\/d) vor Arbeitsaufnahme gem. \u00a7 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz u\u0308ber die fu\u0308r seinen Betrieb geltenden Unfallverhu\u0308tungsvorschriften zu unterrichten. Der Entleiher hat den Mitarbeitern (m\/w\/d) die fu\u0308r die Ausu\u0308bung der jeweiligen T\u00e4tigkeit vorgeschriebene Sicherheitsausru\u0308stung und Schutzkleidung zur Verfu\u0308gung zu stellen. Weiterhin hat der Entleiher dafu\u0308r Sorge zu tragen, sich davon zu u\u0308berzeugen, dass alle am Arbeitsplatz des Mitarbeiters (m\/w\/d) geltenden Unfallverhu\u0308tungs- und Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden und die Gef\u00e4hrdungsbeurteilung durchgefu\u0308hrt und dokumentiert wird. Ma\u00dfnahmen der Ersten Hilfe werden durch den Entleiher sichergestellt und deren Einrichtungen den Mitarbeitern (m\/w\/d) gezeigt. Ein Arbeitsunfall ist uns unverzu\u0308glich anzuzeigen. Ein Unfall wird sodann gemeinsam untersucht. Meldepflichtige Unf\u00e4lle sind mit der Unfallanzeige unverzu\u0308glich durch den Entleiher der Verwaltungsberufsgenossenschaft zu melden.<br \/>\n(2) Der Entleiher versichert Mehrarbeit nur anzuordnen, soweit dies fu\u0308r das Unternehmen des Entleihers nach gu\u0308ltigem Gesetz zul\u00e4ssig ist. Eine dafu\u0308r notwendige beh\u00f6rdliche Zulassung von Mehrarbeit ist durch den Entleiher einzuholen.<\/p>\n<p>&#8222;]<\/p>\n<p>\n(1)\tDer A\u00dcV kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit der im A\u00dcV angegebenen Frist gek\u00fcndigt werden. Unser Mitarbeiter ist sp\u00e4testens am vorletzten Einsatztag \u00fcber die Beendigung des Einsatzes zu informieren.<br \/>\n(2)\tZur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung des A\u00dcV sind wir in folgenden genannten Punkten berechtigt: die Nichte- inhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder der Arbeitssicherheitsbestimmung, Verschlechterung Ihrer wirtschaftlichen Lage bzw. Zahlungsverzug, wenn unsere Mitarbeiter (m\/w\/d) wegen Streik, Aussperrung oder h\u00f6her Gewalt nicht mehr arbeiten k\u00f6nnen.<br \/>\n(3)\tStellen Sie innerhalb der ersten 5 Stunden am ersten \u00dcberlassungstag fest, dass unser Mitarbeiter (m\/w\/d) f\u00fcr die vorgesehene T\u00e4tigkeit ungeeignet ist und bestehen deshalb auf Austausch des Mitarbeiters, werden Ihnen die 5 Arbeitsstunden nicht berechnet.\n<\/p>\n<p>[\/et_pb_blurb][et_pb_blurb title=&#8220;\u00a7 5\u202fHaftung &#8220; content_max_width=&#8220;100%&#8220; content_tablet=&#8220;<\/p>\n<p>(1) INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG stellt dem Auftraggeber ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation u\u0308berpru\u0308fte Mitarbeiter (m\/w) zur Verfu\u0308gung. Im Interesse des Entleihers liegt es, sich selbst von der Eignung der ihm u\u0308berlassenen Mitarbeiter (m\/w) fu\u0308r die vorgesehenen T\u00e4tigkeiten zu u\u0308berzeugen. Falls dem Auftraggeber die Leistungen des Mitarbeiters (m\/w) nicht ausreichend erscheinen, wird er INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG davon sp\u00e4testens am ersten Arbeitstag hieru\u0308ber infomieren. INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG wird nach ihren M\u00f6glichkeiten versuchen die frei gewordene Stelle neu zu besetzen.<br \/>\n(2) Ferner verpflichtet sich INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG zur fristgerechten Zahlung aller Lohnanteile inkl. sozialversicherungspflichtiger Beitr\u00e4ge.<br \/>\n(3) INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG verpflichtet sich zur Verschwiegenheit aller bestehenden Angelegenheiten und Vertr\u00e4ge die mit dem Auftraggeber &#8211; Entleiher geschlossen wurden.<\/p>\n<p>&#8220; content_phone=&#8220;<\/p>\n<p>(1) INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG stellt dem Auftraggeber ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation u\u0308berpru\u0308fte Mitarbeiter (m\/w) zur Verfu\u0308gung. Im Interesse des Entleihers liegt es, sich selbst von der Eignung der ihm u\u0308berlassenen Mitarbeiter (m\/w) fu\u0308r die vorgesehenen T\u00e4tigkeiten zu u\u0308berzeugen. Falls dem Auftraggeber die Leistungen des Mitarbeiters (m\/w) nicht ausreichend erscheinen, wird er INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG davon sp\u00e4testens am ersten Arbeitstag hieru\u0308ber infomieren. INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG wird nach ihren M\u00f6glichkeiten versuchen die frei gewordene Stelle neu zu besetzen.<br \/>\n(2) Ferner verpflichtet sich INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG zur fristgerechten Zahlung aller Lohnanteile inkl. sozialversicherungspflichtiger Beitr\u00e4ge.<br \/>\n(3) INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG verpflichtet sich zur Verschwiegenheit aller bestehenden Angelegenheiten und Vertr\u00e4ge die mit dem Auftraggeber &#8211; Entleiher geschlossen wurden.<\/p>\n<p>&#8220; content_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.0&#8243; header_level=&#8220;h3&#8243; header_font=&#8220;||||||||&#8220; header_text_color=&#8220;#1e3769&#8243; header_font_size=&#8220;20px&#8220; header_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font=&#8220;||||||||&#8220; body_text_align=&#8220;left&#8220; body_text_color=&#8220;#7f8281&#8243; body_font_size=&#8220;14px&#8220; body_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font_size_tablet=&#8220;&#8220; body_font_size_phone=&#8220;11px&#8220; body_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; content__hover_enabled=&#8220;on|desktop&#8220; content__hover=&#8220;<\/p>\n<p>(1) INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG stellt dem Auftraggeber ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation u\u0308berpru\u0308fte Mitarbeiter (m\/w\/d) zur Verfu\u0308gung. Im Interesse des Entleihers liegt es, sich selbst von der Eignung der ihm u\u0308berlassenen Mitarbeiter (m\/w\/d) fu\u0308r die vorgesehenen T\u00e4tigkeiten zu u\u0308berzeugen. Falls dem Auftraggeber die Leistungen des Mitarbeiters (m\/w\/d) nicht ausreichend erscheinen, wird er INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG davon sp\u00e4testens am ersten Arbeitstag hieru\u0308ber infomieren. INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG wird nach ihren M\u00f6glichkeiten versuchen die frei gewordene Stelle neu zu besetzen.<br \/>\n(2) Ferner verpflichtet sich INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG zur fristgerechten Zahlung aller Lohnanteile inkl. sozialversicherungspflichtiger Beitr\u00e4ge.<br \/>\n(3) INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG verpflichtet sich zur Verschwiegenheit aller bestehenden Angelegenheiten und Vertr\u00e4ge die mit dem Auftraggeber &#8211; Entleiher geschlossen wurden.<\/p>\n<p>&#8222;]<\/p>\n<p>anl\u00e4sslich seiner T\u00e4tigkeiten verursacht. Die INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG haftet in keinem Fall, soweit die Mit- arbeiter (m\/w\/d) mit Geldangelegenheiten, oder anderen Wertsachen betraut worden sind, Sch\u00e4den an oder mit Gegenst\u00e4nden verursachen, an oder mit denen sie arbeiten, oder vors\u00e4tzlich handeln.<\/p>\n<p>[\/et_pb_blurb][et_pb_blurb title=&#8220;\u00a7 6 Pflichten der INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG &#8220; content_max_width=&#8220;100%&#8220; content_tablet=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Der Entleiher ist verpflichtet, die Mitarbeiter in die T\u00e4tigkeit einzuweisen sowie sie w\u00e4hrend der Arbeit anzuleiten und zu beaufsichtigen. Der Entleiher hat dafu\u0308r zu sorgen, dass bei der Arbeit alle gesetzlichen, beh\u00f6rdlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten werden.<br \/>\n(2) Der Entleiher hat daru\u0308ber hinaus den Mitarbeiter vor der Arbeitsaufnahme auf die spezifischen Gefahrenquellen des T\u00e4tigkeitsortes fu\u0308r Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt sein kann, hinzuweisen. Er unterrichtet den Mitarbeiter zugleich u\u0308ber die Ma\u00dfnahmen und Einrichtungen, die zur Abwendung dieser Gefahren dienen.<br \/>\n(3) Arbeiten, bei denen die Mitarbeiter unmittelbar mit gesundheitsgef\u00e4hrdenden Arbeitsstoffen in Beru\u0308hrung kommen sind mit dem Verleiher vorher abzustimmen.<br \/>\n(4) Der Entleiher wird die u\u0308berlassenen Mitarbeiter nicht mit Arbeiten betrauen, bei denen die Mitarbeiter mit Geld, Wertpapieren oder sonstigen Wertgegenst\u00e4nden umgehen. Der Entleiher wird insbesondere den Mitarbeitern kein Geld auszahlen oder aush\u00e4ndigen oder von ihnen Geld fordern oder Forderungen einziehen lassen.<br \/>\n(5) Der Entleiher verpflichtet sich zur Verschwiegenheit aller bestehenden Angelegenheiten und Vertr\u00e4ge die mit INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG geschlossen wurden.<\/p>\n<p>&#8220; content_phone=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Der Entleiher ist verpflichtet, die Mitarbeiter in die T\u00e4tigkeit einzuweisen sowie sie w\u00e4hrend der Arbeit anzuleiten und zu beaufsichtigen. Der Entleiher hat dafu\u0308r zu sorgen, dass bei der Arbeit alle gesetzlichen, beh\u00f6rdlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten werden.<br \/>\n(2) Der Entleiher hat daru\u0308ber hinaus den Mitarbeiter vor der Arbeitsaufnahme auf die spezifischen Gefahrenquellen des T\u00e4tigkeitsortes fu\u0308r Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt sein kann, hinzuweisen. Er unterrichtet den Mitarbeiter zugleich u\u0308ber die Ma\u00dfnahmen und Einrichtungen, die zur Abwendung dieser Gefahren dienen.<br \/>\n(3) Arbeiten, bei denen die Mitarbeiter unmittelbar mit gesundheitsgef\u00e4hrdenden Arbeitsstoffen in Beru\u0308hrung kommen sind mit dem Verleiher vorher abzustimmen.<br \/>\n(4) Der Entleiher wird die u\u0308berlassenen Mitarbeiter nicht mit Arbeiten betrauen, bei denen die Mitarbeiter mit Geld, Wertpapieren oder sonstigen Wertgegenst\u00e4nden umgehen. Der Entleiher wird insbesondere den Mitarbeitern kein Geld auszahlen oder aush\u00e4ndigen oder von ihnen Geld fordern oder Forderungen einziehen lassen.<br \/>\n(5) Der Entleiher verpflichtet sich zur Verschwiegenheit aller bestehenden Angelegenheiten und Vertr\u00e4ge die mit INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG geschlossen wurden.<\/p>\n<p>&#8220; content_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; _builder_version=&#8220;4.24.0&#8243; header_level=&#8220;h3&#8243; header_font=&#8220;||||||||&#8220; header_text_color=&#8220;#1e3769&#8243; header_font_size=&#8220;20px&#8220; header_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font=&#8220;||||||||&#8220; body_text_align=&#8220;left&#8220; body_text_color=&#8220;#7f8281&#8243; body_font_size=&#8220;14px&#8220; body_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font_size_tablet=&#8220;&#8220; body_font_size_phone=&#8220;11px&#8220; body_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; content__hover_enabled=&#8220;on|desktop&#8220; content__hover=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Der Entleiher ist verpflichtet, die Mitarbeiter (m\/w\/d) in die T\u00e4tigkeit einzuweisen sowie sie w\u00e4hrend der Arbeit anzuleiten und zu beaufsichtigen. Der Entleiher hat dafu\u0308r zu sorgen, dass bei der Arbeit alle gesetzlichen, beh\u00f6rdlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten werden.<br \/>\n(2) Der Entleiher hat daru\u0308ber hinaus den Mitarbeiter (m\/w\/d) vor der Arbeitsaufnahme auf die spezifischen Gefahrenquellen des T\u00e4tigkeitsortes fu\u0308r Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt sein kann, hinzuweisen. Er unterrichtet den Mitarbeiter zugleich u\u0308ber die Ma\u00dfnahmen und Einrichtungen, die zur Abwendung dieser Gefahren dienen.<br \/>\n(3) Arbeiten, bei denen die Mitarbeiter (m\/w\/d) unmittelbar mit gesundheitsgef\u00e4hrdenden Arbeitsstoffen in Beru\u0308hrung kommen sind mit dem Verleiher vorher abzustimmen.<br \/>\n(4) Der Entleiher wird die u\u0308berlassenen Mitarbeiter (m\/w\/d) nicht mit Arbeiten betrauen, bei denen die Mitarbeiter (m\/w\/d) mit Geld, Wertpapieren oder sonstigen Wertgegenst\u00e4nden umgehen. Der Entleiher wird insbesondere den Mitarbeitern kein Geld auszahlen oder aush\u00e4ndigen oder von ihnen Geld fordern oder Forderungen einziehen lassen.<br \/>\n(5) Der Entleiher verpflichtet sich zur Verschwiegenheit aller bestehenden Angelegenheiten und Vertr\u00e4ge die mit INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG geschlossen wurden.<\/p>\n<p>&#8222;]<\/p>\n<p>((1)\tDie INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG stellt dem Auftraggeber ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation \u00fcberpr\u00fcfte Mitarbeiter (m\/w\/d) zur Verf\u00fcgung. Im Interesse der Kundeneinrichtung liegt es, sich selbst von der Eignung der ihm \u00fcberlassenen Mitarbeiter (m\/w\/d) f\u00fcr die vorgesehenen T\u00e4tigkeiten zu \u00fcber- zeugen. Falls dem Auftraggeber die Leistungen eines Mitarbeiters (m\/w\/d) nicht ausreichend erscheinen, wird er die INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG davon sp\u00e4testens am ersten Arbeitstag verst\u00e4ndigen. Die INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG wird nach ihren M\u00f6glichkeiten versuchen die frei gewordene Stelle neu zu besetzen.<br \/>\n(2)\tFerner verpflichtet sich die INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG zur fristgerechten Zahlung aller Lohnanteile inkl. Sozialversicherungspflichtigen Beitr\u00e4ge.<br \/>\n(3)\tDie INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG verpflichtet sich zur Verschwiegenheit aller bestehenden Angelegenheiten und Vertr\u00e4ge die mit der Kundeneinrichtung (Auftraggeber) geschlossen worden.<\/p>\n<p>[\/et_pb_blurb][et_pb_blurb title=&#8220;\u00a7 7 Pflichten des Auftraggebers &#8211; Entleihers &#8220; content_max_width=&#8220;100%&#8220; content_tablet=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Es obliegt dem Entleiher, sich von der Eignung des bereitgestellten Mitarbeiters fu\u0308r die zu u\u0308bertragene T\u00e4tigkeit zu u\u0308berzeugen. Der Entleiher kann Mitarbeiter des Verleihers, die ihm fachlich ungeeignet erscheinen, seinen Weisungen nicht nachkommen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von \u00a7 626 BGB jederzeit zuru\u0308ckweisen. Bei fachlicher Ungeeignetheit kann die Zuru\u0308ckweisung innerhalb der ersten fu\u0308nf Stunden kostenfrei vorgenommen werden \u2013 siehe \u00a73 (3).<br \/>\n(2) Die Leistungspflicht des Verleihers ist auf den namentlich genannten Mitarbeiter beschr\u00e4nkt. Ist dieser Mitarbeiter an der Ausu\u0308bung seiner Arbeit gehindert, ohne dass der Verleiher dies zu vertreten hat (z.B. durch Krankheit oder Unfall) oder in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, so wird der Verleiher fu\u0308r die Dauer des Hindernisses von seiner Leistungspflicht frei.<br \/>\n(3) Sollte der Entleiher von einem Arbeitskampf betroffen sein, ist der Verleiher im Hinblick auf \u00a7 11 Abs. 5 A\u00dcG nicht zur \u00dcberlassung von Mitarbeitern verpflichtet. Gleiches gilt im Falle der Unm\u00f6glichkeit und in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt.<\/p>\n<p>&#8220; content_phone=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Es obliegt dem Entleiher, sich von der Eignung des bereitgestellten Mitarbeiters fu\u0308r die zu u\u0308bertragene T\u00e4tigkeit zu u\u0308berzeugen. Der Entleiher kann Mitarbeiter des Verleihers, die ihm fachlich ungeeignet erscheinen, seinen Weisungen nicht nachkommen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von \u00a7 626 BGB jederzeit zuru\u0308ckweisen. Bei fachlicher Ungeeignetheit kann die Zuru\u0308ckweisung innerhalb der ersten fu\u0308nf Stunden kostenfrei vorgenommen werden \u2013 siehe \u00a73 (3).<br \/>\n(2) Die Leistungspflicht des Verleihers ist auf den namentlich genannten Mitarbeiter beschr\u00e4nkt. Ist dieser Mitarbeiter an der Ausu\u0308bung seiner Arbeit gehindert, ohne dass der Verleiher dies zu vertreten hat (z.B. durch Krankheit oder Unfall) oder in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, so wird der Verleiher fu\u0308r die Dauer des Hindernisses von seiner Leistungspflicht frei.<br \/>\n(3) Sollte der Entleiher von einem Arbeitskampf betroffen sein, ist der Verleiher im Hinblick auf \u00a7 11 Abs. 5 A\u00dcG nicht zur \u00dcberlassung von Mitarbeitern verpflichtet. Gleiches gilt im Falle der Unm\u00f6glichkeit und in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt.<\/p>\n<p>&#8220; content_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; _builder_version=&#8220;4.24.0&#8243; header_level=&#8220;h3&#8243; header_font=&#8220;||||||||&#8220; header_text_color=&#8220;#1e3769&#8243; header_font_size=&#8220;20px&#8220; header_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font=&#8220;||||||||&#8220; body_text_align=&#8220;left&#8220; body_text_color=&#8220;#7f8281&#8243; body_font_size=&#8220;14px&#8220; body_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font_size_tablet=&#8220;&#8220; body_font_size_phone=&#8220;11px&#8220; body_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; content__hover_enabled=&#8220;on|desktop&#8220; content__hover=&#8220;<\/p>\n<p>(1) Es obliegt dem Entleiher, sich von der Eignung des bereitgestellten Mitarbeiters (m\/w\/d) fu\u0308r die zu u\u0308bertragene T\u00e4tigkeit zu u\u0308berzeugen. Der Entleiher kann Mitarbeiter (m\/w\/d) des Verleihers, die ihm fachlich ungeeignet erscheinen, seinen Weisungen nicht nachkommen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von \u00a7 626 BGB jederzeit zuru\u0308ckweisen. Bei fachlicher Ungeeignetheit kann die Zuru\u0308ckweisung innerhalb der ersten fu\u0308nf Stunden kostenfrei vorgenommen werden \u2013 siehe \u00a73 (3).<br \/>\n(2) Die Leistungspflicht des Verleihers ist auf den namentlich genannten Mitarbeiter (m\/w\/d) beschr\u00e4nkt. Ist dieser Mitarbeiter (m\/w\/d) an der Ausu\u0308bung seiner Arbeit gehindert, ohne dass der Verleiher dies zu vertreten hat (z.B. durch Krankheit oder Unfall) oder in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, so wird der Verleiher fu\u0308r die Dauer des Hindernisses von seiner Leistungspflicht frei.<br \/>\n(3) Sollte der Entleiher von einem Arbeitskampf betroffen sein, ist der Verleiher im Hinblick auf \u00a7 11 Abs. 5 A\u00dcG nicht zur \u00dcberlassung von Mitarbeitern (m\/w\/d) verpflichtet. Gleiches gilt im Falle der Unm\u00f6glichkeit und in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt.<\/p>\n<p>&#8222;]<\/p>\n<p>((1)\tDer Auftraggeber verpflichtet sich, die INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG bei fehlender Anwesenheit eines Mitarbeiters (m\/w\/d) unverz\u00fcglich zu unterrichten, die INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG und deren Mitarbeiter von allen Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, es sei denn, die INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG hat vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gegen Ziff. 6 Abs. 1 dieser AGB versto\u00dfen.<br \/>\n(2)\tDer Auftraggeber verpflichtet sich, die notwendige Arbeitsschutzbekleidung f\u00fcr die unterschiedlichen Statio- nen bzw. Bereiche im Kundenbetrieb, den INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG Mitarbeiter (m\/w\/d) zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br \/>\n(3)\tFerner ist der Auftraggeber dazu verpflichtet die Stundennachweise nach Vorlage durch den Mitarbeiter (m\/w\/d) der INTEC-Personal GmbH &#038; Co. KG sp\u00e4testens am 3. Tag abzuzeichnen.<br \/>\n(4)\tSollte der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Pr\u00fcfung und Unterschrift der vorgelegten Stundennachweise nicht nachkommen, dann gilt der Stundennachweis des Mitarbeiters (m\/w\/d) als vom Auftraggeber anerkannt.<\/p>\n<p>[\/et_pb_blurb][et_pb_blurb title=&#8220;\u00a7 8 Zahlungen und Gerichtsstand \u2013 Factoring und Direktabrechnungen&#8220; content_max_width=&#8220;100%&#8220; content_tablet=&#8220;<\/p>\n<p>INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG haftet nicht fu\u0308r Sch\u00e4den, die der Mitarbeiter (m\/w) in Ausu\u0308bung oder anl\u00e4sslich seiner T\u00e4tigkeiten verursacht. INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG haftet in keinem Fall, soweit die Mitarbeiter (m\/w) mit Geldangelegenheiten oder anderen Wertsachen betraut worden sind, Sch\u00e4den an oder mit Gegenst\u00e4nden verursachen an oder mit denen sie arbeiten oder vors\u00e4tzlich handeln.<\/p>\n<p>&#8220; content_phone=&#8220;<\/p>\n<p>INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG haftet nicht fu\u0308r Sch\u00e4den, die der Mitarbeiter (m\/w) in Ausu\u0308bung oder anl\u00e4sslich seiner T\u00e4tigkeiten verursacht. INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG haftet in keinem Fall, soweit die Mitarbeiter (m\/w) mit Geldangelegenheiten oder anderen Wertsachen betraut worden sind, Sch\u00e4den an oder mit Gegenst\u00e4nden verursachen an oder mit denen sie arbeiten oder vors\u00e4tzlich handeln.<\/p>\n<p>&#8220; content_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.0&#8243; header_level=&#8220;h3&#8243; header_font=&#8220;||||||||&#8220; header_text_color=&#8220;#1e3769&#8243; header_font_size=&#8220;20px&#8220; header_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font=&#8220;||||||||&#8220; body_text_align=&#8220;left&#8220; body_text_color=&#8220;#7f8281&#8243; body_font_size=&#8220;14px&#8220; body_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font_size_tablet=&#8220;&#8220; body_font_size_phone=&#8220;11px&#8220; body_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; content__hover_enabled=&#8220;on|desktop&#8220; content__hover=&#8220;<\/p>\n<p>INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG haftet nicht fu\u0308r Sch\u00e4den, die der Mitarbeiter (m\/w\/d) in Ausu\u0308bung oder anl\u00e4sslich seiner T\u00e4tigkeiten verursacht. INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG haftet in keinem Fall, soweit die Mitarbeiter (m\/w\/d) mit Geldangelegenheiten oder anderen Wertsachen betraut worden sind, Sch\u00e4den an oder mit Gegenst\u00e4nden verursachen an oder mit denen sie arbeiten oder vors\u00e4tzlich handeln.<\/p>\n<p>&#8222;]<\/p>\n<p>\nEs gelten ausschlie\u00dflich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich der Entleiher bei Auftrags- erteilung einverstanden erkl\u00e4rt, und zwar ebenso f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4fte, auch wenn nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns best\u00e4tigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind berechtigt die Anspr\u00fcche aus unseren Gesch\u00e4fts- verbindungen abzutreten. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschlie\u00dflich dem deutschen Recht, insbesondere dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Gerichtsstand ist Erfurt.<br \/>\nBefindet sich der Entleiher uns gegen\u00fcber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort f\u00e4llig. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein R\u00fccktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher. Eine Aufrechnung durch den Entleiher mit Gegenanspr\u00fcchen ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenanspr\u00fcche sind unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts durch den Entleiher ist ausgeschlossen, es sei denn es beruht auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis oder die Gegenanspr\u00fcche sind unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt.<br \/>\nBei Abrechnung \u00fcber Factoring<br \/>\nIn diesem Fall sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschlie\u00dflich an das Factoring-Unternehmen zu leisten, sofern wir einzelne Anspr\u00fcche aus unserer Gesch\u00e4ftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbe- haltseigentum haben wir in diesen F\u00e4llen auf das Factoring-Unternehmen \u00fcbertragen.<br \/>\nDirektabrechnungen<br \/>\nIn diesem Fall sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschlie\u00dflich an INTEC-Personal GmbH &#038; Co.KG und der in der Abrechnung stehenden Kontoverbindung zu leisten. Bei Direktabrechnungen haben wir unser Vorbehaltseigentum nicht \u00fcbertragen.\n<\/p>\n<p>[\/et_pb_blurb][et_pb_blurb title=&#8220;\u00a7 9 Schlussbestimmung&#8220; content_max_width=&#8220;100%&#8220; content_tablet=&#8220;<\/p>\n<p>Es gelten ausschlie\u00dflich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen mit denen sich der Entleiher bei Auftragserteilung einverstanden erkl\u00e4rt und zwar ebenso fu\u0308r ku\u0308nftige Gesch\u00e4fte, auch wenn nicht ausdru\u0308cklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns best\u00e4tigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen selbst wenn wir nicht widersprechen.<br \/>\nAbweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdru\u0308cklich schriftlich anerkannt worden sind.<br \/>\nWir sind berechtigt die Anspru\u0308che aus unseren Gesch\u00e4ftsverbindungen abzutreten.<br \/>\nDie Vertragsbeziehung unterliegt ausschlie\u00dflich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bu\u0308rgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.<br \/>\nGerichtsstand ist nach unserer Wahl entweder Erfurt oder Frankfurt am Main. Befindet sich der Entleiher uns gegenu\u0308ber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort f\u00e4llig.<br \/>\nZur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Ru\u0308cktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.<br \/>\nEine Aufrechnung durch den Entleiher mit Gegenanspru\u0308chen ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenanspru\u0308che sind unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zuru\u0308ckbehaltungsrechts durch den Entleiher ist ausgeschlossen, es sei denn es beruht auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis oder die Gegenanspru\u0308che sind unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Bei Abrechnung u\u0308ber VR FACTOREM GmbH In diesem Fall sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschlie\u00dflich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Stra\u00dfe 30 &#8211; 34, 65760 Eschborn, zu leisten sofern wir einzelne Anspru\u0308che aus unserer Gesch\u00e4ftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir in diesen F\u00e4llen auf die VR FACTOREM GmbH u\u0308bertragen.<br \/>\nBei Direktabrechnungen In diesem Fall sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschlie\u00dflich an INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG und der in der Abrechnung stehenden Kontoverbindung zu leisten. Bei Direktabrechnungen haben wir unser Vorbehaltseigentum nicht u\u0308bertragen.<\/p>\n<p>&#8220; content_phone=&#8220;<\/p>\n<p>Es gelten ausschlie\u00dflich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen mit denen sich der Entleiher bei Auftragserteilung einverstanden erkl\u00e4rt und zwar ebenso fu\u0308r ku\u0308nftige Gesch\u00e4fte, auch wenn nicht ausdru\u0308cklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns best\u00e4tigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen selbst wenn wir nicht widersprechen.<br \/>\nAbweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdru\u0308cklich schriftlich anerkannt worden sind.<br \/>\nWir sind berechtigt die Anspru\u0308che aus unseren Gesch\u00e4ftsverbindungen abzutreten.<br \/>\nDie Vertragsbeziehung unterliegt ausschlie\u00dflich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bu\u0308rgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.<br \/>\nGerichtsstand ist nach unserer Wahl entweder Erfurt oder Frankfurt am Main. Befindet sich der Entleiher uns gegenu\u0308ber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort f\u00e4llig.<br \/>\nZur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Ru\u0308cktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.<br \/>\nEine Aufrechnung durch den Entleiher mit Gegenanspru\u0308chen ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenanspru\u0308che sind unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zuru\u0308ckbehaltungsrechts durch den Entleiher ist ausgeschlossen, es sei denn es beruht auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis oder die Gegenanspru\u0308che sind unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Bei Abrechnung u\u0308ber VR FACTOREM GmbH In diesem Fall sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschlie\u00dflich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Stra\u00dfe 30 &#8211; 34, 65760 Eschborn, zu leisten sofern wir einzelne Anspru\u0308che aus unserer Gesch\u00e4ftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir in diesen F\u00e4llen auf die VR FACTOREM GmbH u\u0308bertragen.<br \/>\nBei Direktabrechnungen In diesem Fall sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschlie\u00dflich an INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG und der in der Abrechnung stehenden Kontoverbindung zu leisten. Bei Direktabrechnungen haben wir unser Vorbehaltseigentum nicht u\u0308bertragen.<\/p>\n<p>&#8220; content_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; _builder_version=&#8220;4.27.0&#8243; header_level=&#8220;h3&#8243; header_font=&#8220;||||||||&#8220; header_text_color=&#8220;#1e3769&#8243; header_font_size=&#8220;20px&#8220; header_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font=&#8220;||||||||&#8220; body_text_align=&#8220;left&#8220; body_text_color=&#8220;#7f8281&#8243; body_font_size=&#8220;14px&#8220; body_line_height=&#8220;1.4em&#8220; body_font_size_tablet=&#8220;&#8220; body_font_size_phone=&#8220;11px&#8220; body_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; content__hover_enabled=&#8220;on|desktop&#8220; content__hover=&#8220;<\/p>\n<p>Es gelten ausschlie\u00dflich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen mit denen sich der Entleiher bei Auftragserteilung einverstanden erkl\u00e4rt und zwar ebenso fu\u0308r ku\u0308nftige Gesch\u00e4fte, auch wenn nicht ausdru\u0308cklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns best\u00e4tigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen selbst wenn wir nicht widersprechen.<br \/>\nAbweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdru\u0308cklich schriftlich anerkannt worden sind.<br \/>\nWir sind berechtigt die Anspru\u0308che aus unseren Gesch\u00e4ftsverbindungen abzutreten.<br \/>\nDie Vertragsbeziehung unterliegt ausschlie\u00dflich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bu\u0308rgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.<br \/>\nGerichtsstand ist nach unserer Wahl entweder Erfurt oder Frankfurt am Main. Befindet sich der Entleiher uns gegenu\u0308ber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort f\u00e4llig.<br \/>\nZur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Ru\u0308cktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.<br \/>\nEine Aufrechnung durch den Entleiher mit Gegenanspru\u0308chen ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenanspru\u0308che sind unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zuru\u0308ckbehaltungsrechts durch den Entleiher ist ausgeschlossen, es sei denn es beruht auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis oder die Gegenanspru\u0308che sind unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Bei Abrechnung u\u0308ber VR FACTOREM GmbH In diesem Fall sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschlie\u00dflich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Stra\u00dfe 30 &#8211; 34, 65760 Eschborn, zu leisten sofern wir einzelne Anspru\u0308che aus unserer Gesch\u00e4ftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir in diesen F\u00e4llen auf die VR FACTOREM GmbH u\u0308bertragen.<br \/>\nBei Direktabrechnungen In diesem Fall sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschlie\u00dflich an INTEC Personal GmbH &#038; Co.KG und der in der Abrechnung stehenden Kontoverbindung zu leisten. Bei Direktabrechnungen haben wir unser Vorbehaltseigentum nicht u\u0308bertragen.<\/p>\n<p>&#8222;]<\/p>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchf\u00fchrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen unber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchf\u00fchrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am n\u00e4chsten kommen, die die Vertragspartei- en mit der unwirksamen bzw. undurchf\u00fchrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass sich der Vertrag als l\u00fcckenhaft erweist. Es gilt deutsches Recht. Wenn<br \/>\nder Auftraggeber bzw. die Kundeneinrichtung Kaufmann im Sinne des \u00a7 1 HGB ist oder sein gewerbliches Unternehmen im Handelsregister eingetragen hat oder er eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Verm\u00f6gens ist, dann gilt der Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten und Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag Erfurt, als Hauptsitz der Gesellschaft als vereinbart.<\/p>\n<p>[\/et_pb_blurb][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; module_class=&#8220;dct_cta_sec_2_v1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;#101c36&#8243; min_height=&#8220;84px&#8220; custom_margin=&#8220;-20px||||false|false&#8220; custom_padding=&#8220;10px||10px&#8220; top_divider_style=&#8220;slant2&#8243; top_divider_color=&#8220;#bf1f13&#8243; top_divider_height=&#8220;49px&#8220; top_divider_flip=&#8220;vertical|horizontal&#8220; top_divider_arrangement=&#8220;above_content&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.16&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<p>[qsm quiz=1]<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der INTEC-Personal GmbH &#038; Co. 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